Mit BGBl. II Nr. 292/2014 wurde die Schwellenwerteverordnung bis 31.12.2016 verlängert: “In § 2 Abs. 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2014“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2016“ ersetzt.“
Chefredaktion Vergabeblog
RA Mag. Dr. Johannes Schramm, M.B.L.-HSG
Dr. Michael Fruhmann, BKA-VD
RA Dr. Matthias Öhler
RA Dr. Michael Breitenfeld
Neueste Kommentare
- Peter bei Editorial 6/2019 (verfasst von Schramm/Aicher)
- Peter bei Editorial 6/2019 (verfasst von Schramm/Aicher)
- Kaira Joel bei Editorial 2/2020 (verfasst von Schramm/Aicher)
- Mia Eddarson bei Der Judikaturkommentar zum neuen Vergaberecht
- link to website bei Der Judikaturkommentar zum neuen Vergaberecht
Meist gelesene Beiträge
- Neues zur „In-House“-Vergabe - 165.587 x gelesen
- Die „Antragslegitimationsjudikatur“ ist (teilweise) Geschichte! Paradigmenwechsel zu Gunsten der Bieter durch EuGH „Fastweb“? - 17.937 x gelesen
- Zu hoch entrichtete Pauschalgebühren vor dem VKS Wien – Wer ist nun zuständig? - 12.725 x gelesen
- VwGH stellt klar: Keine Erstreckung der Anfechtungsfrist durch Verlängerung der Angebotsfrist. (Leider keine guten Neuigkeiten für die Vergabepraxis…) - 11.685 x gelesen
- Darum prüfe, wer sich bindet … - 11.337 x gelesen
ZVB-Cover