Am 19.12.2017 wurden im Amtsblatt der EU die Delegierten Verordnungen 2017/2364, 2017/2365 , 2017/2366 und 2017/2367 zur Änderungen der Schwellenwerte in den RL 2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2009/81/EG für die Jahre 2018/2019 publiziert. Die neuen Schwellenwerte sind um ca 5% höher als die bisher geltenden und die Beträge lauten wie folgt:
- „135 000 EUR“ wird durch „144 000 EUR“ ersetzt
- „209 000 EUR“ wird durch „221 000 EUR“ ersetzt
- „5 225 000 EUR“ wird durch „5 548 000 EUR“ ersetzt
- „418 000 EUR“ wird durch „443 000 EUR“ ersetzt
Die Kundmachung im BGBl. wurde bereits veranlasst, sie sollte daher noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Schwellenwerte (1.1.2018) erfolgen.