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Schlagwort-Archive: § 269 Abs 2 BVergG
UVS OÖ, Bietergleichbehandlung bei Verzicht auf Ausscheiden
Sachverhalt: Eine Sektorenauftraggeberin führte ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im USB zur Vergabe eines Bauauftrages betreffend „Neue Schienenachse X, Baugrunderkundung, geophysikalische Bohrlochuntersuchung, Pumpversuche“. Alle fünf noch im Verfahren befindlichen Bieter erfüllten NICHT die Referenzen hinsichtlich geophysikalische Bohrlochuntersuchungen. Die AG sah … Weiterlesen
Veröffentlicht unter LVwG
Verschlagwortet mit § 269 Abs 2 BVergG, Ausscheidensgründe, Ermessen, Verzicht auf Ausscheiden
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